Gefährdungsbeurteilung

Schutz für Ihre Mitarbeiter
Wesentliche Grundlage für die nachvollziehbare Gestaltung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen ist die Erstellung und stetige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen der von Ihren Mitarbeitern durchgeführten Arbeitsprozesse.
Auf deren Basis legen Sie als Unternehmer die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter fest. Diese Festlegungen werden Sie im Rahmen von Betriebsanweisungen dokumentieren und den Mitarbeitern in Form der Unterweisung als Handlungsanweisung zur Kenntnis geben.
Wichtig ist, dass die festgelegten Maßnahmen von Ihren Mitarbeitern verstanden und gelebt werden. Dies erfordert eine auf die Mitarbeiter zugeschnittene Form der Unterweisung und der stetigen Beratung in der praktischen Anwendung.
Ich begleite Sie gern bei den regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätten, um Gefährdungen aufzudecken und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Ferner unterstütze ich Sie gern bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen, um Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen zu definieren.
Arbeitsschutz ist nur wirksam, wenn er als ein stetiger Verbesserungsprozess verstanden und gelebt wird.