Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:

Das Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung. Das erfordert insbesondere das Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.

Die Vorbereitung und das Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme. Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.

Aufrechterhaltung sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.

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