Sicherheitsunterweisung

Sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten erreichen
Wegen ihrer wichtigen Schutzfunktion für Arbeitnehmer sind Sicherheitsunterweisungen durch zahlreiche Arbeitsschutzbestimmungen vorgeschrieben. Die Grundlage hierzu ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das eine allgemeine Unterweisungspflicht für alle Arbeitnehmer vorsieht. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ich Ihre jährliche Sicherheitsunterweisung vorbereiten und durchführen. Die Dokumentation der durchgeführten Sicherheitsunterweisung gibt Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit. Darüber hinaus erstelle ich Ihnen bei Bedarf auch notwendige Informationen zum Nachschlagen.
In der Regel ist der Vorgesetzte für die Durchführung der Unterweisungen verantwortlich. Gerne unterstütze ich Sie dabei oder führe die Unterweisungen für Sie durch. Als Hilfsmittel für die Unterweisung können unter anderem dienen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitsdatenblätter